AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Veranstalter
Der Verein Schweizer Sportpferde VSS/ACSS ist Veranstalter der 2. online Suisse Elite-Fohlenauktion.
2. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion
2.1 Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto
Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem Veranstalter registriert haben. Bei der Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Veranstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen ordnungsgemäß und richtig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen in der auf unserer Internetplattform vorgesehen Rubrik „Löschung meiner Registrierung“ gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.
Vertretung und Geschäftsfähigkeit
(a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
(b) Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen namentlich genannt werden.
(c) Registrierte Nutzer erhalten ein Passwort. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten.
2.2 Ablauf der Internetversteigerung
(a) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Veranstalters. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches "ja" angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, dass innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird.
(b) Gebote können ausschliesslich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für sein konkretes Gebot einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Nutzer unter "Gebot" nach Massgabe dieser AGB abgegeben werden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters.
(c) Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes einschliesslich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Gebotes bei uns bestätigt und dessen Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung mit dem abgegebenen Gebot dar. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Fohlen kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters (Nutzers oder Kunden) am Ende der Bietzeit zustande.
(d) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschritt beträgt bei den in die Auktion eingestellten Pferden CHF 250.00. Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist. Das Anfangsgebot beträgt CHF 4‘000.--.
(e) Unterrichtung vom Vertragsschluss: Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.
(f) Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner Fohlen oder für eine bestimmte Zeit oder generell zusperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.
(g) Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem
Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit behalten wir uns ausdrücklich den Widerruf unserer jeweiligen in das Internet gestellten Offerte vor. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.
(h) Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Hotline, die in dem auf der Internet-Plattform angegebene Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen.
3. Rechte und Pflichten
Der Veranstalter tritt nur als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf. Er ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages besorgt. Alle aus dem Kaufgeschäft erwachsenden Rechte und Pflichten betreffen ausschliesslich Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer haftet für allfällige Mängel.
Es gelten die Bestimmungen des Viehwirtschaftsrechtes (OR Art. 198 ff.).
4. Angaben zum Versteigerungsobjekt
Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung eingestellten Fohlen werden mit folgenden Angaben angeboten:
Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Bilder, Video, Abstammung.
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjektes dar, der Veranstalter übernimmt damit keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit und die Angaben sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit des eingestellten Pferdes übernommen. Insbesondere wurde die Befruchtungsfähigkeit von Hengsten und die Zuchtfähigkeit von Stuten vom Veranstalter nicht geprüft. Die Befruchtungsfähigkeit oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit. Angegeben wird ausserdem das Mindestgebot (in CHF) für das in die Internetauktion eingestellte Fohlen. Der Standort des Fohlens zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Auktion ist beim jeweiligen Züchter. Aufgrund der technischen und organisatorischen Abwicklung der Internetauktion ist eine Besichtigung des Fohlens vor dem Abschluss des Kaufvertrages nur nach vorheriger Absprache möglich. Die in die Internetauktion eingestellten Fohlen sind zur Vorbereitung auf die Internetauktion klinisch untersucht worden.
Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den registrierten Kunden über einen Link bei dem in die Versteigerung eingestellten Fohlen eingesehen werden kann. Dem Bieter wird empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll auf seine eigenen Kosten von einem eigenen Tierarzt interpretieren zu lassen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit der Unterrichtung über den gesundheitlichen Zustand des jeweiligen Pferdes im eigenen Interesse Gebrauch zu machen. Er kann kein Gebot abgeben, solange er nicht erklärt hat, dass er den Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die angefertigten Untersuchungsunterlagen zur klinischen Untersuchung. Das Ergebnis in Form objektiver Befunderhebung des sich ausschliesslich auf die klinische Untersuchung beziehenden schriftlich erstellten und einsehbaren Untersuchungsprotokolls ist eine Beschreibung der gesundheitlichen Verfassung des in die Internetauktion eingestellten Fohlens.
Angegeben wird weiterhin für das in die Internetversteigerung eingestellte Pferd das Mindestgebot in SCHWEIZER FRANKEN.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Verkäufer bezahlt eine Grundgebühr von CHF 350.– pro Fohlen. Der Käufer eine Gebühr von 6% sowie der Verkäufer 3% des Zuschlagpreises. Bei Rückkäufen der Fohlen durch die Züchter wird bis CHF 8000.– eine Gebühr von 3%, ab CHF 8‘001.– 6% des Zuschlagpreises fällig; die Rückkaufgebühren sind innert 10 Tagen nach der Auktion zu bezahlen. Sofern für das Fohlen kein Gebot abgegeben wird, bezahlt der Züchter innert 10 Tagen nach der Auktion eine Gebühr von 3% auf den Minimalbetrag von CHF 4‘000.–. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
Die Kosten, bestehend aus Zuschlagspreis und Auktionsgebühren, sind innert 10 Tagen nach der Auktion mittels Einzahlungsscheines auf das Konto des VSS/ACSS einzuzahlen. Der Verein Schweizer Sportpferde VSS/ACSS ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf. gegen den
Käufer auf Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenleistungen Klage zu erheben.
Die Übergabe des ersteigerten Pferdes an den Erwerber oder an den Beförderer erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises.
5.1 Abholung des Pferdes / Erfüllungsort / Gefahrübergang
Grundsätzlich gelten die Bietungspreise ab Standort des Fohlens bei Selbstabholung durch den Erwerber. Der angegebene Standort ist der nach dem
abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort.
Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Fohlen zunächst noch im Gewahrsam des Züchters verbleibt. Das
Fohlen kann auf Risiko des Käufers bis Ende Oktober 2021 kostenlos beim Verkäufer bleiben.
Die Kosten für die Versorgung des Fohlens bis zur Übergabe an den Erwerber trägt der Züchter; sie sind im Kaufpreis enthalten. Der Verkäufer ist berechtigt, das Fohlen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Gebühren zurückzubehalten. Der Züchter teilt dem Erwerber mit, wann das Fohlen an welchem Standort abgeholt werden kann. Hierzu werden ihm die Kontaktdaten des Erwerbers mitgeteilt.
Der Käufer erhält die Abstammungspapiere des Fohlens durch das Auktionsbüro zugesandt, sobald Kaufpreis und Gebühren bezahlt und mit dem Züchter abgerechnet sind.
Eine Herausgabe des Fohlens erfolgt in jedem Fall erst nach der vollständigen Bezahlung.
6. Datenschutz
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.